soll die Färbung in den speziellen Kameras erfüllt werden und, automatisiert werden;
bei der Arbeit von den Handpistolen soll die Kraft des Stromes für den Menschen sicher sein;
jede Kamera von der Saugentlüftung und der Schutzblockierung, die die Möglichkeit des Einschlusses des Stromes der hohen Anstrengung ausschließt, wenn die nominelle Anstrengung auf den Faden kenotrona nicht gereicht ist, ausschließend die Möglichkeit des Zerstäubens der Farbe bei der ausgeschalteten Lüftung auszustatten;
in jeder Kamera soll die spezielle Schutzapparatur sein: die einschränkenden Einrichtungen, den Entlader für die Abnahme des restlichen Stromes, iskropreduprezhdajushchie der Einrichtung und stationär uglekislotnaja ognegasitel'naja die Anlage.
Laut dem Befehl des Ministeriums für Gesundheitswesen sollen alle Arbeiter der Farbspritzabteilungen und der Grundstücke beim Arbeitsantritt vorläufig, und dann periodisch (ist als ein Mal in sechs Monate nicht seltener) die medizinische Besichtigung gehen.
Zur Arbeit mit den Lacken, den Farben und den Lösungsmitteln werden die Personen nicht zugelassen:
) nicht erreichend des 18.-jährigen Alters;
) nicht gehend der vorläufigen Besichtigung oder die habenden Gegenanzeigen nach dem Befinden;
) nicht eingeführt in die Arbeitssicherheitsvorschrift und der Brandschutztechnik;
) die schwangeren und von der Brust fütternden Frauen. Für die Dauer von der Schwangerschaft und dem Füttern folgt die Brust der Frauen auf die Arbeiten, die nicht mit der Anwendung der Farben verbunden sind, enthaltend die bleiernen Vereinigungen, die aromatischen Kohlenhydrate und dizotsionaty zu übersetzen.